Vor dem Umzug
Vergessen Sie bitte nicht, Ihre alte Wohnung zu kündigen und dabei Ihre Kündigungsfristen oder die Mindestmietzeit zu berücksichtigen. Eventuell können Sie Ihre Kündigungsfrist auch umgehen, wenn Sie einen Nachmieter finden – natürlich in Absprache mit Ihrem Vermieter.
Die korrekte Übernahme Ihrer neuen Wohnung:
Ist Ihre Wohnung neu für Sie gebaut, werden Sie die Wohnung in der Regel in einer größeren Besetzung und am besten mit der Projektgruppe gemeinsam abnehmen.
Sprechen Sie etwaige Baumängel sofort an und notieren Sie sich diese, damit Sie Nachbesserungsarbeiten verfolgen können.
Mängel der neuen (Miet)Wohnung (oder auch „nur“ des Zimmers) sind auch bei der Übernahme schriftlich aufzunehmen. Sie freuen sich auf Ihre neue Wohngemeinschaft, da sieht man auch manchmal über bestimmte Sachen hinweg. Daher ist es gut, eine neutrale 3. Person dabei zu haben. Melden Sie etwaige Mängel am Besten gleich dem Vermieter.
Nachsendeauftrag
Damit Sie Ihre Post, die zunächst noch an die alte Adresse geht, weiterhin erhalten, haben Sie die Möglichkeit, bei der Deutschen Post einen Nachsendeauftrag zu stellen. So erreicht Sie Post für 6 oder 12 Monate auch dann, wenn sie noch an Ihre alte Adresse adressiert ist.
Am besten kümmern Sie sich ca. zwei Wochen vor dem Umzug darum.
In einer bestehenden Wohngemeinschaft wird es sicher bereits ein Festnetztelefon und Internetanschluss geben. In einer neuen Wohnung oder Hausgemeinschaft kümmern Sie sich bitte um den Anschluss einer Festnetzleitung und um den Internetanbieter. Dabei hat jeder andere Prioritäten (Verfügbarkeit, Datengeschwindigkeit, Zahl der Anschlüsse etc.). Wenn Sie keinen Experten in Ihren Reihen haben, werden Sie dazu bei jedem Anbieter direkt beraten.